THEMA: Hinweisblatt Unterversicherung bei der Gebäude- und Inhaltsversicherung für Lauben ORIGINALQUELLE: "https://gartenfreunde-hh.de/downloads/2125/Hinweisblatt-LKV-Unterversicherung-LGH-neu.pdf?1758623010" HERAUSGEBER: LKV Landesverbands-Kleingartenversicherungsservice GmbH – Anpassung durch Reiherhop 2 WICHTIG: Strukturell angepasste Fassung zur Informationsvermittlung. Ersetzt nicht das Originaldokument und ist nicht rechtsverbindlich. FORMAT: Markdown STAND: 2025-07 --- # Hinweisblatt Unterversicherung **bei der Gebäude- und Inhaltsversicherung für Lauben auf Kleingartengrundstücken nach Bundeskleingartengesetz** --- ## Was ist Unterversicherung? Unterversicherung bedeutet, dass die von Ihnen beantragte Versicherungssumme niedriger ist, als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen (Gebäude und Inhalt). Im Falle einer an Sie fälligen Entschädigung wird eine Kürzung entsprechend dem Verhältnis zwischen Versicherungssumme (VS) und dem aktuellen Wert der versicherten Sachen (Neuwert) vorgenommen. Die Formel für die Ermittlung der Unterversicherung lautet: **Schadensumme × Versicherungssumme / Versicherungswert = Entschädigungsleistung** Die konkreten Auswirkungen einer Unterversicherung zeigen wir Ihnen anhand der nachfolgenden Beispiele auf: --- ### Beispiel 1: Inventarschaden z.B. nach Einbruchdiebstahl (zum Inventar zählen alle Gegenstände für die Bewirtschaftung, Mobiliar und weitere kleingartenübliche Gebrauchsgegenstände innerhalb der versicherten Gebäude): - Schaden: 3.000,- € - Versicherungssumme: 2.000,- € - Tatsächlicher Versicherungswert: 5.000,- € **3.000 € × 2.000 € / 5.000 € = 1.200 €** Die Entschädigungsleistung beträgt 1.200 €. Da keine hinreichende Höherversicherung des Inhalts abgeschlossen wurde, entsteht Ihnen ein Schaden von 1.800 €. --- ### Beispiel 2: Gebäudeteilschaden z.B. nach Feuerschaden, sind 50 % einer Steinlaube zerstört (behördlich genehmigte oder gesetzlich zulässige Baulichkeiten nach Bundeskleingartengesetz bis 24 qm. Diese 24 qm beinhalten die Laube, Gewächshäuser, Schuppen sowie umbaute und überdachte Außenbereiche): - Schaden: 15.000,- € - Versicherungssumme: 15.500,- € - Tatsächlicher Versicherungswert: 30.000,- € **15.000 € × 15.500 € / 30.000 € = 7.750 €** Die Entschädigungsleistung beträgt 7.750 €. Da keine hinreichende Höherversicherung des Gebäudes abgeschlossen wurde, entsteht Ihnen ein Schaden von 7.250 €. --- ## Wie können Sie Ihren Versicherungswert ermitteln? In Bezug auf die **Inhaltssumme** empfehlen wir Ihnen ein Inhaltsverzeichnis. Schreiben Sie auf, welche Gegenstände sich innerhalb der versicherten Räumlichkeiten befinden und beziffern Sie die Positionen mit aktuellen Wiederbeschaffungspreisen. Näherungsweise kann bei kleingartenüblicher Ausstattung von einem Neuwert des Inhalts von rund 5.000 € ausgegangen werden. Erfahrungsgemäß entfallen hierbei bis zu 2.000 € auf die in den Baulichkeiten befindlichen Maschinen und Gartengeräte, sowie – je nach Ausstattung – rund 3.000 € für das Mobiliar. Für **Lauben in Holzbauweise** gilt je nach Modell und Ausführung in der Regel ein Neubauwert (bei 24 qm) von zwischen 15.000–20.000 € als Richtwert. Bei **Lauben in Massivbauweise** ist rasch ein Neubauwert (bei 24 qm) von 30.000–35.000 € erreicht. --- ## Wie können Sie eine Unterversicherung vermeiden? Nach realistischer Ermittlung des Versicherungswerts zum Neuwert (s. o.) sollten Sie eine Prüfung und ggf. Anpassung Ihrer Versicherungssummen vornehmen. --- ## Was kostet eine Höherversicherung? Aufbauend auf die Grundversicherung können sowohl für Gebäude als auch den Inhalt die Versicherungssummen erhöht werden. Unsere **Grundversicherung** (bei Lauben über 15 qm) mit - 15.500 € Versicherungssumme für Gebäude - 2.000 € Versicherungssumme für Inhalt beläuft sich auf jährlich 44,80 € brutto. Sie beinhaltet ebenfalls 1.000 € Versicherungssumme für Glasbruchschäden am Gebäude und/oder Glasgewächshäusern und Frühbeetkästen. **Berechnungsbeispiele** anhand vorgenannter Schadenbeispiele: - Erhöhung der Inhaltssumme auf 5.000 € bedeutet zusätzlich 33 €/Jahr - Erhöhung der Gebäudesumme auf 30.000 € bedeutet zusätzlich 55 €/Jahr Ihr Jahresbeitrag für 5.000 € Inhalt und 30.000 € Gebäude würde somit 132,80 € brutto betragen. Für 33 € (Mehr-)Beitrag/Jahr für eine Höherversicherung des Inhalts wäre ein Schaden von 1.800 € und für 55 € (Mehr-)Beitrag/Jahr für eine Höherversicherung des Gebäudes wäre ein Schaden von 7.250 € vermeidbar gewesen. Wegen der Einzelheiten schauen Sie bitte in das entsprechende Merkblatt Ihres Verbandes. --- ## Fazit Die Versicherungssumme für den kompletten kleingartenüblichen Inhalt, welcher sich dauerhaft in den Baulichkeiten befindet, sollte immer den aktuellen Wiederbeschaffungspreisen entsprechen und demzufolge regelmäßig überprüft werden. Entsprechend verhält es sich mit der Versicherungssumme für die versicherten Gebäude. Hierbei sind auch die Wiederaufbaukosten zum Neubauwert von oftmals vorhandenen Fundamenten zu berücksichtigen, welche in der Regel mit 3.000–4.000 € zu veranschlagen sind. Eine Höherversicherung des Gebäudes wirkt sich im Übrigen auch positiv auf die Aufräumungs- und Abbruchkosten aus. Denn dieser Betrag steht Ihnen dann bis zum Betrag der Höherversicherung zusätzlich zum Betrag für den Wiederaufbau zur Verfügung. Gerade bei Lauben in Massivbauweise deckt die Grundversicherungssumme von 15.500,00 € die tatsächlich anfallenden Entsorgungskosten oftmals nicht ab, weswegen auch aus diesem Grund eine Höherversicherung empfehlenswert ist.