THEMA: FAQ erstellt aus dem Merkblatt zur Nutzung von Kleingärten in Hamburg QUELLE: Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. – Anpassung durch Reiherhop 2 WICHTIG: Strukturell angepasste Fassung zur Informationsvermittlung. Diese Version ersetzt nicht das Originaldokument und ist nicht rechtsverbindlich. FORMAT: Markdown STAND: 2021-01-01 --- ## GRUNDLAGEN #### Was ist ein Kleingarten? Ein Kleingarten dient der nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung (Anbau von Obst, Gemüse, Kräutern für den Eigenbedarf) sowie der Erholung. Er liegt in einer Anlage mit gemeinschaftlichen Einrichtungen (Wege, Spielflächen, Vereinshaus). Grundlage ist das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). #### Was ist die sogenannte Drittelregelung? Im Regelfall gilt: - 1/3 der Fläche: Anbau von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf - 1/3 der Fläche: Zierpflanzen / Rasen - 1/3 der Fläche: Baulichkeiten (Laube, Terrasse, Wege, Kompost etc.) Diese Regel ist für alle Pächter verbindlich. #### Darf ich dauerhaft im Garten wohnen? Nein. Kleingärten dürfen nicht dauerhaft als Wohnraum genutzt werden. Die Laube dient dem vorübergehenden Aufenthalt, nicht dem Dauerwohnen. #### Ist gewerbliche Nutzung erlaubt? Nein. Jede gewerbliche oder freiberufliche Nutzung ist verboten. #### Ist Werbung im Garten erlaubt? Nein. Jede Art von Werbung (gewerblich, parteipolitisch etc.) ist verboten. ## ERWERB EINER PARZELLE #### Wie bekomme ich eine Parzelle? Freie Parzellen werden grundsätzlich in der Reihenfolge der Anwärterliste vergeben. Bevorzugt werden können: - Bewerber aus räumungsbetroffenen Kleingartenanlagen - Anwärter mit Kindern unter 12 Jahren - Hinterbliebene Familienangehörige im Todesfall des Pächters Kleingärten sind nicht frei käuflich oder verkäuflich. #### Was passiert vor der Übergabe? Vor der Wertermittlung wird eine Parzelleninspektion durchgeführt. Festgestellte Missstände müssen beseitigt werden. Danach berechnet die Wertermittlungskommission des Vereins den verbindlichen Preis (Ablösesumme) nach der "Richtlinie für die Inspektion und Wertermittlung von Kleingärten bei Pächterwechsel". #### Was muss ich aufbewahren? Alle Dokumente zur Wertermittlung, Rechnungen und Quittungen für Parzellenbestandteile und Instandsetzungsmaßnahmen müssen dauerhaft aufbewahrt und auf Anfrage vorgelegt werden können. ## LAUBE – BAUGENEHMIGUNG UND GRÖßE #### Muss ich den Laubenbau genehmigen lassen? Ja. Vor Baubeginn ist die schriftliche Zustimmung des Vereinsvorstands auf Basis einer Bauzeichnung mit Grundriss und Lageplan erforderlich. Nach Fertigstellung nimmt der Vorstand die Laube ab. Pro Parzelle ist nur eine Laube zulässig. #### Wie groß darf die Laube sein? Maximal 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz. Die Laube darf nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Ein überdachter Freisitz verringert die zulässige Laubenfläche. Alle Maße beziehen sich auf das Außenmaß. #### Welche Höhen sind erlaubt? Flach- und Pultdachlauben: Traufe max. 2,25 m / First max. 2,75 m Sattel-, Walm-, Doppelpultdach: Traufe max. 2,25 m / First max. 3,60 m Nurdachlauben: Traufe max. 0,90 m / First max. 4,00 m Geständerte Lauben (Ständer max. 0,75 m): Traufe max. 2,25 m / First max. 2,75 m bzw. 3,60 m Dachüberstand bis zur Traufe: max. 0,50 m inkl. Dachrinne #### Welche Abstände muss ich einhalten? - Mindestens 2,50 m zur Nachbarparzelle - Mindestens 5,00 m zum nächsten Bauwerk (Brandschutz) - Mindestens 1,50 m zu Wegen und angrenzenden Grünflächen Den endgültigen Standort bestimmt der Vereinsvorstand. #### Was ist bei der Bauweise vorgeschrieben? - Holzlauben aus außenbereichstauglichem Material sind Standard. - Kein Neubau von Steinlauben erlaubt. - Keine ortsfesten Betonbodenfundamente. - Punktfundamente mit Unterlüftung sind erforderlich. - Lagerhölzer max. 0,4 m über Geländeniveau, Mindestabstand zum Boden 0,2 m. - Stauflächen oberhalb EG dürfen nicht als Schlafböden genutzt werden. #### Was ist in der Laube verboten? - Feuerungsanlagen und Öfen (nur elektrische Heizgeräte erlaubt) - Antennen - Keller (Frischhaltegruben max. 2 m² und 0,50 m Tiefe sind erlaubt) - Einrichtungen für dauerhaften Aufenthalt - Waschbecken, Spülen, Duschen, Waschmaschinen, Spültoiletten ## WASSER UND ABWASSER #### Wie darf Wasser auf der Parzelle genutzt werden? Die Wasserversorgung dient ausschließlich der kleingärtnerischen Nutzung (Bewässerung). Trinkwasserqualität ist nicht erforderlich. #### Was ist an der Wasserzapfstelle erlaubt? Die Wasserzapfstelle darf nicht verlegt werden. Eine Zuleitung zur oder in die Laube ist verboten. Wasserzähler sind Eigentum des Pächters. #### Wie viele Wasserbehälter sind erlaubt? Pro Parzelle ein Wasserbehälter bis 1 m³. Regentonnen sind unbeschränkt erlaubt (müssen aber im Verhältnis zur Parzellengröße stehen). Wasserbehälter dürfen nicht eingegraben werden. #### Darf ich einen Brunnen bohren? In Anlagen mit öffentlichem Wasseranschluss: Nein. In Anlagen ohne öffentlichen Anschluss: Nur mit behördlicher Erlaubnis (BUKEA) und durch autorisierte Firmen. Zuvor Zustimmung des Vorstands und des Grundstückseigentümers erforderlich. #### Was gilt für Toiletten? Spültoiletten jeder Art sind verboten. Welche Toilettenarten zulässig sind, regelt das Informationsblatt des LGH zur Wasserversorgung und Abwasser: https://www.gartenfreunde-hh.de/vereine/infothek/merkblaetter-dokumente/ #### Was gilt für Grauwasser? Grauwasser darf auf der Parzelle entsorgt werden, wenn es ausschließlich mit biologisch abbaubaren Mitteln verunreinigt ist. Einleiten in Entwässerungsgräben ist verboten. ## STROM #### Wie wird Strom angeschlossen? Nur durch den Netzbetreiber und eingetragene Installationsunternehmen. Alle Belege müssen aufbewahrt werden. #### Sind Photovoltaikanlagen erlaubt? Ja, wenn vom Vorstand genehmigt und ausschließlich auf oder an der Laube. Erlaubt: Eigenverbrauch und Laden von Batterien/Akkus. Verboten: Einspeisung ins Netz (wäre gewerbliche Nutzung). Photovoltaikanlagen werden bei Wertermittlung nicht berücksichtigt. #### Sind Windkraftanlagen erlaubt? Nein. ## BAULICHE ANLAGEN AUF DER PARZELLE #### Wie viel Fläche darf versiegelt werden? Ab 300 m² Parzelle: max. 40 m² Versiegelung gesamt 250–299 m² Parzelle: max. 30 m² Versiegelung gesamt Bis 200 m² Parzelle: max. 25 m² Versiegelung gesamt Davon max. 20 m² reine Terrassenfläche. Beton bei Wegen und Terrassen ist verboten. #### Was gilt für Terrassen? Terrassen liegen auf Erdhöhe. Geständerte Holzkonstruktionen max. 30 cm über Erdhöhe sind erlaubt. Recyclingmaterial als Schüttgut ist verboten. Terrassenüberdachungen aus Textil/Kunststoff nur 15. März bis 31. Oktober. Dauerhafte Überdachungen aus festen Baustoffen sind verboten. #### Was gilt für Einfriedungen der Terrasse? Sichtschutz bis max. 1,00 m Höhe ist zulässig. Offenes Rankgerüst (Pergola) bis max. 2,30 m lichte Höhe. Alternativ: Laubhecke bis 1,00 m Höhe. #### Was gilt für Außengrenzen und Parzellengrenzen? Heckenhöhe max. 1,10 m (muss jährlich spätestens im Winter geschnitten werden). Keine Sichtschutzzäune, massiven Einfriedungen oder Stacheldraht. Zwischen Parzellen: keine Hecken, Mauern oder Sichtschutzelemente. Erlaubt: sichtdurchlässige Drahtzäune bis 1,00 m Höhe (Kaninchenschutz). #### Darf ich einen Schuppen bauen? Nur wenn Laube + überdachter Freisitz zusammen kleiner als 24 m² sind. Laube + Schuppen dürfen 24 m² nicht überschreiten. Brandschutzabstand 5,00 m zu anderen brennbaren Baulichkeiten. #### Sind Gewächshäuser erlaubt? Ja, bis max. 10 m² Fläche. Nicht an die Laube angebaut. Mindestabstand 1,50 m zur Nachbargrenze. Werden bei Wertermittlung nicht berücksichtigt. Tomatenschutzdächer: bis max. 5 m² zulässig. #### Was gilt für Kinderspielhäuser? Zusätzlich zum Schuppen toleriert: max. 1,60 m x 1,40 m x 1,60 m. Brandschutzabstand 5,00 m zu anderen brennbaren Baulichkeiten. #### Was gilt für Trampoline und Großspielgeräte? Nur befristet mit schriftlicher Vorstandsgenehmigung. Keine Betonfundamente. Müssen bei Pächterwechsel zurückgebaut werden. Während der Wintersaison müssen Trampoline abgebaut werden. #### Sind Garagen erlaubt? Nein, Neubau von Garagen ist nicht gestattet. Vorhandene Garagen im Eigentum des Pächters müssen beim Pächterwechsel auf eigene Kosten abgerissen werden. #### Sind Stellplätze für Autos erlaubt? Autos dürfen nur auf den vorgesehenen Stellplätzen der Anlage geparkt werden. Parken auf Parzellen oder Vereinswegen ist verboten. #### Sind Teiche erlaubt? Ja, aus Kunststofffolie/-schalen, max. 15 m². Mauerwerk, Beton oder Glasfasermatten sind unzulässig. Erdaushub muss auf der Parzelle verbleiben. #### Sind Pools erlaubt? Nein. Badebecken und Pools jeglicher Art sind verboten. Ausnahme: transportable Kinderplanschbecken bis max. 2 m² und 0,3 m Höhe (ohne chemische Wasserzusätze) während der Gartensaison. #### Ist Kompostierung Pflicht? Ja. Jede Parzelle muss mit mindestens einer erkennbaren Kompostierungsanlage ausgestattet sein. Kompost muss 2 m Abstand zu Gewässern und Gräben halten. #### Sind Hochbeete erlaubt? Ja. Mobile Installationen in Elementbauweise (Holzbohlen, Metallsegmente etc.) sind zulässig und empfohlen. ## PFLANZEN UND BÄUME #### Was darf ich pflanzen? Obst, Gemüse, Kräuter und Blumen für den Eigenbedarf. Ergänzend: Zierbeete, Rasenflächen, Gartenteiche, Trockenmauern, Biotope. #### Was ist verboten? - Nadelgehölze (außer Eiben als Einzelpflanzung und kleinwüchsige Nadelbäume) - Invasive Neophyten (z.B. div. Bambusarten) - Großbäume und Gehölze mit einer natürlichen Endhöhe über 5,00 m (außer hochstämmige Obstbäume) - Parkbaumartige Großgehölze (Birke, Eiche, Ahorn, Kastanie etc.) #### Was gilt für vorhandene Großbäume? Diese müssen regelmäßig gepflegt werden. Spätestens bei Pächterwechsel muss ein Antrag auf Fällung gestellt werden (Ausnahme: hochstämmige Obstbäume). Rodungen und Schnittmaßnahmen: nur 01. Oktober bis 01. März. Der Pächter haftet für die Verkehrssicherheit aller Bäume auf seiner Parzelle. ## TIERHALTUNG #### Ist Tierhaltung erlaubt? Nein. Tierhaltung auf der Parzelle ist grundsätzlich verboten. #### Darf ich mein Haustier mitbringen? Hunde, Katzen und andere Haustiere dürfen vorübergehend mitgebracht werden, wenn artenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten werden. Haustiere müssen beim Verlassen der Parzelle mitgenommen werden. #### Ist Füttern von Wildtieren erlaubt? Nein. Das Füttern von Wildkatzen, Tauben etc. ist in der gesamten Anlage verboten (Rattenprophylaxe). #### Ist Bienenhaltung erlaubt? Mit Genehmigung des Vorstands, unter Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. In Hamburg besteht Meldepflicht für Bienenhalter. ## UMWELT UND SONSTIGES #### Darf ich Gartenabfälle verbrennen? Nein. Das Verbrennen von Abfällen und Gartenabfällen ist verboten. Feuerschalen sind nur mit trockenem Kaminholz erlaubt, wenn keine Rauch- oder Funkenbelästigung entsteht. Asche muss über die Stadtreinigung entsorgt werden. Festinstallierte Grilleinrichtungen: mind. 5,00 m Abstand zur Laube, mind. 2,50 m zur Parzellengrenze. #### Welche Pflanzenschutzmittel sind erlaubt? Nur ökologische Pflanzenschutzmittel, auf das notwendige Minimum beschränkt und nur in Absprache mit der Vereinsfachberatung. Herbizide, hochdosierter Kalkstickstoff, Salz und andere Chemikalien sind verboten. #### Was gilt für Vereinswege? Alle Durchgangswege sind tagsüber bis Einbruch der Dunkelheit offen zu halten. Vereinswege dürfen grundsätzlich nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden. Ausnahme: schriftliche Genehmigung des Vorstands für Transportzwecke. #### Was gilt für Bachläufe und Entwässerungsgräben? Wasserverunreinigungen sind verboten. Pächter sind zur Instandhaltung und Reinigung der angrenzenden Gräben verpflichtet. Entlang der Böschung muss ein 2 m breiter Streifen frei von Gehölzen, Materialien, Baulichkeiten und Kompost bleiben. #### Was gilt für öffentliche Grünflächen außerhalb der Parzelle? Diese dürfen nur mit Einverständnis des zuständigen Bezirksamts verändert werden. Entsorgung von Abfällen (auch Grünschnitt) im öffentlichen Raum ist illegal.